Gabelstaplerfahrer (für Fortgeschrittene)
Für alle motorisch angetriebenen Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand fordern die Berufsgenossenschaften, dass eine intensive Ausbildung der Fahrer erfolgt.
Wir tragen Ihren Vorkenntnissen in diesem Ausbildungskurs Rechnung und bieten Ihnen im Rahmen der folgenden Kurse eine Ausbildung nach Maß an. Unsere Ausbildung erfolgt auf Grundlage der geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Forderungen gemäß DGUV-Vorschrift 68 / DGUV-Grundsatz 308-001 (vormals BGV D27/BGG 925).
Eine praktische Fahrausbildung findet nicht statt, da wir bei diesem Kurs praktische Erfahrung voraussetzen.
Die Dauer der Ausbildung beträgt einen Tag und beinhaltet die theoretische und praktische Abschlussprüfung. Der Teilnehmer erhält einen personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge sowie ein Teilnehmerzertifikat.
Gabelstaplerfahrer für Frontmastgabelstapler
Voraussetzungen:
- Vorkenntnisse im Umgang mit Gabelstaplern
- mindestens 18 Jahre alt
- Körperliche und geistige Eignung
- gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Level B1 abgeschlossen)
Inhalte Theorie:
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Inhalte Praxis:
- Einweisung in das Gerät
- Sicht- und Funktionsprüfung gemäß DGUV-Vorschrift 68
- Grundfahrübungen
- Fahr- u. Stapelübungen mit Last
- Praktische Prüfung
Dauer:
1 Tag (Vollzeit)
Abschluss:
Fahrausweis für Flurförderzeuge, Teilnahmezertifikat
Unterweisungen
Für nahezu alle Arbeitsmittel werden sowohl vom Gesetzgeber (ArbSchG § 12) als auch von der Berufsgenossenschaft (DGUV-Vorschrift 1 §4) mindestens jährliche Unterweisungen vorgeschrieben. Diese bieten wir Ihnen ebenso wie die von uns durchgeführten Schulungen und in Erstausbildungen professioneller Weise an.
Die jeweilige Unterweisung muss mit ihrem Inhalt auf die individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnitten sein und Informationen, Erläuterungen und Anweisungen enthalten. Sie dient dazu, es den Mitarbeitern zu ermöglichen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Ein ausschließliches Selbststudium ist zur Unterweisung nicht ausreichend – die mündliche Unterweisung hat in verständlicher Form und Sprache zu erfolgen. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Mitarbeiter stehen.
Über die regelmäßig wiederkehrende Unterweisung hinaus kann es weitere Unterweisungsanlässe geben: Bei Aufnahme einer Tätigkeit, Zuweisung einer anderen Tätigkeit, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien oder neuer Arbeitsstoffe, neue Erkenntnisse nach Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung, Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen oder Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.
Im Schadensfall stellt eine nicht durchgeführte regelmäßige Unterweisung eine Unterlassung des Unternehmers dar und kann zu empfindlichen juristischen Konsequenzen führen.
Gerne gehen wir in einem persönlichen Gespräch oder am Telefon auf Ihre Fragen zum Thema Unterweisungen ein und erarbeiten auch ein individuelles Konzept für Sie, denn als unser Kunde haben Sie ein Recht auf bestmögliche Betreuung, auch in Sachen Unterweisung der Mitarbeiter! Sprechen Sie uns an.