Regalgabelstapler (für Anfänger)
Unsere Ausbildung erfolgt auf Grundlage der geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Forderungen gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001. Seit Dezember 2022 schreibt der DGUV Grundsatz 308-001 eine Prüfung in Theorie und Praxis auch bei Regalgabelstaplern vor.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 1 Tag (Vollzeit) und beinhaltet die theoretische und praktische Abschlussprüfung. Der Teilnehmer erhält einen Eintrag in den vorhandenen Fahrausweis sowie ein Teilnehmerzertifikat.
Die Ausbildung kann nur beim Kunden erfolgen!
Die Ausführung des Kurses für Regalgabelstaplerfahrer können wir in Ihrem Unternehmen durchführen!
Gabelstaplerfahrer für Regalgabelstapler (Man-Up-Systeme)
Voraussetzungen:
- Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer (Stufe 1 Fahrer von Frontmastgabelstaplern)
- Mindestens 18 Jahre alt
- Körperliche und geistige Eignung
- Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Level B1 abgeschlossen)
Ausnahmen für unter-18-jährige nur zu beruflichen Ausbildungszwecken auf Anfrage.
Inhalte Theorie:
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Aufbau und Funktion von Regalgabelstaplern
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Inhalte Praxis:
- Einweisung in das Gerät
- Sicht- und Funktionsprüfung gemäß DGUV Vorschrift 68
- Grundfahrübungen (Einfädeln in die Fahrspur)
- Fahr- und Stapelübungen mit Lasten
- Praktische Prüfung
Dauer:
1 Tag (Vollzeit)
Abschluss:
Eintrag in den vorhandenen Fahrausweis, Teilnehmerzertifikat.
Abseiltraining
Man-Up-Systeme wie Regal- und Kommissionierstapler bergen eine besondere Gefahr:
Was, wenn sich der Fahrerplatz nicht mehr absenken lässt? Für diesen Fall sieht Ihre Berufsgenossenschaft vor, den Bediener des Gerätes auf diesen Notfall vorzubereiten und schreibt ein jährliches Abseiltraining vor.
Unsere Dozenten sind erfahrene Industrie- und Höhenkletterer und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Abseilmitteln, die in Ihrem Gerät für den Notfall vorgehalten werden.
Grundlage unserer Abseiltrainings sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaften:
- DGUV-Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
Nur wer regelmäßig den Umgang übt, kann im Ernstfall richtig und besonnen reagieren – daher sind diese Abseilübungen in einem jährlichen Rhythmus zu wiederholen und gehören so selbstverständlich zu Ihrem Regalbediengerät dazu wie dessen Fahrer: Ein absolutes „muss“ für Ihren Betrieb!
Das Abseiltraining ist nur beim Kunden buchbar!
Unterweisungen
Für nahezu alle Arbeitsmittel werden sowohl vom Gesetzgeber (ArbSchG § 12) als auch von der Berufsgenossenschaft (DGUV-Vorschrift 1 §4) mindestens jährliche Unterweisungen vorgeschrieben. Diese bieten wir Ihnen ebenso wie die von uns durchgeführten Schulungen und in Erstausbildungen professioneller Weise an.
Die jeweilige Unterweisung muss mit ihrem Inhalt auf die individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnitten sein und Informationen, Erläuterungen und Anweisungen enthalten. Sie dient dazu, es den Mitarbeitern zu ermöglichen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Ein ausschließliches Selbststudium ist zur Unterweisung nicht ausreichend – die mündliche Unterweisung hat in verständlicher Form und Sprache zu erfolgen. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Mitarbeiter stehen.
Über die regelmäßig wiederkehrende Unterweisung hinaus kann es weitere Unterweisungsanlässe geben: Bei Aufnahme einer Tätigkeit, Zuweisung einer anderen Tätigkeit, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien oder neuer Arbeitsstoffe, neue Erkenntnisse nach Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung, Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen oder Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.
Im Schadensfall stellt eine nicht durchgeführte regelmäßige Unterweisung eine Unterlassung des Unternehmers dar und kann zu empfindlichen juristischen Konsequenzen führen.
Gerne gehen wir in einem persönlichen Gespräch oder am Telefon auf Ihre Fragen zum Thema Unterweisungen ein und erarbeiten auch ein individuelles Konzept für Sie, denn als unser Kunde haben Sie ein Recht auf bestmögliche Betreuung, auch in Sachen Unterweisung der Mitarbeiter! Sprechen Sie uns an.