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Berufskraftfahrer Weiterbildung

Gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sind alle Berufskraftfahrer dazu verpflichtet, spätestens 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation eine Weiterbildung abzuschließen. Danach ist jede Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.

Als anerkannte Ausbildungsstelle können wir Ihnen diesen Service anbieten.

Wir bieten Ihnen sowohl „freie Kurse“ für Einzelteilnehmer mit verschiedenen Inhalten (Modulen) an, als auch firmenspezifische Weiterbildungen für Ihre Mitarbeiter mit „Inhalten nach Maß“, also mit genau den Inhalten, die Ihre Mitarbeiter benötigen.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch das Weiterbildungs-Management und überwachen, dass Ihre Mitarbeiter immer zur rechten Zeit eine entsprechende Fortbildung erhalten!

Wir tragen erfolgte Weiterbildungen umgehend in das Berufskraftfahrer-Zentralregister ein, somit steht einer Verlängerung der Fahrerlaubnis dann nichts mehr im Wege!

Berufskraftfahrer Weiterbildung

Voraussetzungen:

  • Jeder Berufskraftfahrer, der die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation besitzt, muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren

Inhalte Theorie:

  • Gem. BKrFQG
  • Modul 1 - ECO-Training: Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren, Kraftstoffverbrauch reduzieren, Fahrzeugpflege, Abgasnachbehandlung
  • Modul 2 - Sozialvorschriften: Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber, Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3 - Fahrsicherheit: Fahrsicherheit, Unfallprävention, Gefahren erkennen und vermeiden, Sicherheitstechnik
  • Modul 4 - Fahrergesundheit: Gesundheit und Fitness, Stressmanagement, psychische Gesundheit
  • Modul 5 - Ladungssicherung: Ladung richtig sichern, Unfälle vermeiden, Vorschriften

Inhalte Praxis:

  • keine

Dauer:
1 Tag (7 Stunden) je Modul

Abschluss:
Inhalt folgt

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