Bediener von mitgängergeführten Flurförderzeugen
Für alle motorisch angetriebenen Flurförderzeuge fordern die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, dass eine Qualifikation der Fahrer erfolgt.
Wir bieten Ihnen eine Ausbildung nach Maß an. Unsere Ausbildung erfolgt auf Grundlage der geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Forderungen (vormals BGV D27/BGG 925, jetzt DGUV-Vorschrift 68 / DGUV-Grundsatz 308-001).
Die Dauer der Ausbildung beträgt 1 Tag und beinhaltet die theoretische und praktische Abschlussprüfung. Der Teilnehmer erhält einen personenbezogener Fahrausweis für mitgängergeführte Flurförderzeuge sowie ein Teilnehmerzertifikat.
Voraussetzungen:
- mindestens 18 Jahre alt
- Körperliche und geistige Eignung
- gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Level B1 abgeschlossen)
Ausnahmen nur zu beruflichen Ausbildungszwecken auf Anfrage.
Inhalte Theorie:
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhütung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Inhalte Praxis:
- Einweisung in das Gerät
- Sicht- und Funktionsprüfung gemäß DGUV-Vorschrift 68
- Grundfahrübungen
- Fahr- u. Stapelübungen mit Last
- Praktische Prüfung
Dauer:
1 Tag (Vollzeit)
Abschluss:
personenbezogener Fahrausweis für mitgängergeführte Flurförderzeuge, Teilnehmerzertifikat.